Referenzen

Mit meiner langjährigen Erfahrung auf den Gebieten des privaten Baurechts, des Architektenrechts und des Immobilienrechts habe ich mich als zuverlässiger Partner für Bauunternehmen und gewerbliche Bauherren etabliert. Mein Engagement und mein Fachwissen spiegeln sich in einem breiten Spektrum der Rechtsberatung wider, die ich im Laufe der Jahre erbracht habe. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den vielfältigen Projekten, bei denen ich meine Mandanten erfolgreich unterstützt habe.

Baurechtliche und immobilienrechtliche Rechtsberatung

  • Seit mehr als 16 Jahren...

    ... bin ich ausschließlich im privaten Baurecht, im Architektenrecht und im Immobilienrecht tätig.

  • Bauunternehmen und gewerbliche Bauherren...

    ... sind meine Hauptmandanten. Darüber hinaus berate und vertrete ich Projektentwickler, Investoren, Hausverwaltungen, Architekten und private Hauseigentümer.

Überblick über meine anwaltliche Beratungserfahrung

  • rechtliche Unterstützung eines gewerblichen Bauherrn im Rheinland bei einem Wohnbauvorhaben (Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes durch Teilabbruch, Um- und Neubau in Objekt mit 60 Wohneinheiten) von der vertraglichen Vorbereitung (Erstellen von Vertragsbedingungen und Bauverträgen für Einzelgewerkevergabe) über die baubegleitende Rechtsberatung bis zur Vertretung gegenüber den Planern und Bauunternehmen
  • vielfache Prozessvertretung für einen Bauträger im Rheinland gegenüber Nachunternehmen und Architekten zur Geltendmachung von Mängelrechten sowie Abwehr von Sicherungs- und Vergütungsansprüchen
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines Bauunternehmers mit Sitz in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohnhäusern gegenüber den Bauherren und den Nachunternehmen (insb. bei Vertragskündigungen und Durchsetzung verbleibender Werklohnforderungen bzw. Entschädigungsansprüchen und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Bauherren; Abwehr von Mängelansprüchen der Bauherren)
  • Beratung mehrerer privater Bauherren in Bayern bei der Prüfung und Verhandlung von Verbraucherbauverträgen zur Errichtung von Wohnhäusern sowie beim Abschluss von Architektenverträgen
  • Beratung und Vertretung etlicher Wohnungskäufer gegenüber Bauträgern bei verspäteter Übergabe/Fertigstellung sowie bei der Geltendmachung von Baumängeln
  • langjährige Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines Generalunternehmers im Zusammenhang mit dem Bau zahlreicher Fitnessstudios im gesamten Bundesgebiet (insb. Beratung bei Vertragsabschlüssen, Begleitung bei Bauabnahmen, Durchsetzen von Werklohnansprüchen, Abwehr von Mängelansprüchen gegenüber Auftraggebern und Durchsetzung von Mängelrechten gegen Nachunternehmer)
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung verschiedener Metallbauunternehmen bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegen Werklohnkürzungen der Auftraggeber hinsichtlich Hauptvertragsleistungen, technischen Sachnachträgen und Bauzeitnachträgen bei diversen großen Bauvorhaben
  • Außergerichtliche und z.T. gerichtliche Vertretung eines Bauunternehmens bei der Abwehr von Mängelrechten aus Badsanierungen von Hotels
  • langjährige baubegleitende Rechtsberatung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines Fachunternehmens für Elektrotechnik zu diversen Großbauvorhaben
  • Beratung und Vertretung mehrerer Bauunternehmen und Bauherren bei Insolvenz des Vertragspartners (auch im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Bürgen)
  • Prozessvertretung des Insolvenzverwalters eines Bauunternehmens im Berufungsverfahren zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (insb. aus technischen Sachnachträgen und Bauzeitnachträgen) hinsichtlich der Errichtung des Erweiterungsbaus einer Schule
  • außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung zur Durchsetzung offener Vergütungsansprüche für Herstellung und Lieferung von Druckbelüftungs- bzw. Rauch-Verdrängungs-Anlagen bei vier Großbauvorhaben in Hamburg und zur Abwehr von Mängelrechten gegen den Auftraggeber eines Hotelbaus in Köln
  • Beratung und Vertretung von Auftraggebern zur Durchsetzung von Mängelrechten bei der Erstellung von Hallenböden aus Beton (Produktionshalle eines Weinguts in Rheinland-Pfalz, Lagerhalle eines Textilunternehmens im Ruhrgebiet)
  • Beratung und Vertretung von Architekten zur Frage nach unentgeltlicher Akquisetätigkeit oder Anspruch auf Architektenhonorar wegen zunächst erbrachter, aber vom Bauherren nicht weiter beauftragter Architektenleistungen
  • Beratung von privaten Bauherren beim Abschluss von Architektenverträgen
  • Beratung eines britischen Innenarchitekturbüros beim Abschluss eines Architektenvertrages (Planung von Verkaufsbereichen – interior design) beim Neubau eines großen Modehauses in Düsseldorf
  • Beratung eines Bauherren im Hinblick auf den Urheberrechtsschutz von Architektenplänen
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung mehrerer privater und gewerblicher Bauherren bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen (Planungsfehler, mangelhafte Bauüberwachung) gegen Architekten
  • Beratung diverser Wohnungs- und Grundstückskäufer hinsichtlich der Vertragsgestaltung beim Abschluss notarieller Kaufverträge
  • Beratung und Vertretung des Verkäufers großer Grundstücksflächen bei der Verhandlung und Vertragsgestaltung eines notariellen Änderungsvertrages mit einem großen Projektentwickler zur Anpassung an die neue Sachlage bei einem Großbauprojekt (Wohnquartier) in der Nähe von Düsseldorf
  • Beratung und Vertretung mehrerer Grundstückskäufer bzw. -verkäufer bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrechten trotz Haftungsausschluss bei der Übertragung von Bestandsimmobilien (insb. Thematik des arglistigen Verschweigens von Mängeln)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung eines Grundstücksverkäufers im Rhein-Kreis Neuss zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen entgangener Maklerprovision
  • laufende Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einer Hausverwaltung in mietrechtlichen Angelegenheiten (Verhandlung und Abschluss von Gewerberaummietverträge, Durchsetzung offener Mietforderungen, Abwehr von Mängelansprüchen der Mieter, Durchsetzen von Räumungsansprüchen bei beendeten Mietverträgen etc.)
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung eines Grundstückseigentümers beim Abschluss einer Nachbarschaftsvereinbarung im Hinblick auf ein Großbauprojekt auf den Nachbargrundstücken
  • Beratung und z.T. auch gerichtliche Vertretung von Eigentümern im Zusammenhang mit Grunddienstbarkeiten (insb. Wegerechten)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Hauseigentümern aufgrund von Gebäudeschäden durch Bauarbeiten

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