Kompetenzen

Privates Baurecht und Architektenrecht sind die Kerngebiete meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weitere Schwerpunkte meiner Leistungen sind Bauträgerrecht, Grundstücksrecht (Kauf- und Verkauf von Immobilien, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Nachbarrecht) und Mietrecht.

Ich bin in der außergerichtlichen und prozessualen Beratung und Vertretung vor allem von mittelständischen Bauunternehmen und Auftraggebern, insbesondere auch bei großen Bauprojekten erfahren. Bei der Vorbereitung, Durchsetzung oder Abwehr von Bauzeitverlängerungsansprüchen sowie der oft schwierigen Abrechnung umfangreicher (gekündigter) Bauverträge arbeite ich eng mit baubetrieblichen Sachverständigen aus Düsseldorf und Essen zusammen.

Ich unterstütze meine Mandanten bundesweit bei der Abwehr von Forderungen „nach oben“ und der Durchsetzung von Ansprüchen „nach unten“. Das erfolgt bereits vorbeugend bei der Vertragsgestaltung, während der Bauphase und – sofern nötig – in gerichtlichen Verfahren. Bei Rechtsstreitigkeiten (einschließlich einstweiliger Verfügungsverfahren) und selbständigen Beweisverfahren vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten. Sehr gerne unterstütze und begleite ich Mandanten auch im Rahmen alternativer Streitschlichtungsverfahren und einer Mediation.

Nachfolgend finden Sie typische Leistungen meiner Tätigkeit:

Anwaltsleistungen für Bauunternehmen
  • Prüfung der vom Auftraggeber / Bauherrn vorgelegten Bauverträge nebst Unterstützung bei der Verhandlung von Verträgen
  • Gestaltung von Verträgen, Verhandlungsprotokollen und Abnahmeprotokollen mit Nachunternehmern
  • Verhandeln und durchsetzen von technischen Nachträgen sowie Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen
  • Beratung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von zeitlichen und finanziellen Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung (auch in Zusammenarbeit mit baubetrieblichen Sachverständigen)
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB [vor dem 01.01.2018: § 648a BGB]) und Sicherungshypothek (§ 650e BGB [vor dem 01.01.2018: § 648 BGB])
  • Durchsetzen von Vergütungsansprüchen aus Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
  • Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
  • Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsstrafen und Leistungsverzug durch Auftraggeber
  • Unterstützung beim „Durchreichen“ von Mängel- und Verzugsansprüchen des Auftraggebers an Nachunternehmer und Baustofflieferanten
  • Vorbereitung rechtswirksamer Vertragskündigungen und Beratung bei der Abrechnung nach einer Kündigung durch den Auftraggeber
Anwaltsleistungen für Bauherren
  • Privatrechtliche Beratung beim Grundstückserwerb (z.B. Prüfung von notariellen Kaufverträgen und Bauträgerverträgen) bzw. beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
  • Erstellen von Bauverträgen mit Generalunternehmern, Generalübernehmern und sonstigen Bauunternehmen
  • Gestaltung von Verträgen mit Architekten, Statikern und Fachingenieuren
  • Rechtliche Beratung und Vertretung bei der Abnahme sowie bei der Geltendmachung von Planungsfehlern, Baumängeln und fehlerhafter Bauüberwachung gegen Architekten, Statiker, Fachingenieure und Bauunternehmen
  • Geltendmachung von Forderungen aus Bausummenüberschreitung gegen Architekten
  • Durchsetzen von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatz aufgrund Mängeln oder Leistungsverzug gegen Bürgen (Banken und Versicherungen) sowie gegen Haftpflichtversicherungen
  • Abwehr von Nachträgen (Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen, Zusatzleistungen, Leistungsänderungen, Bauzeitverlängerungsansprüchen)
  • Abwehr von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB n.F. [ab 01.01.2018]) und Sicherungshypothek (§ 648 BGB a.F. bzw. § 650e BGB n.F. [ab 01.01.2018])
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Mängelrechten und Bausicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
  • Durchsetzen von Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüchen und Nutzungsausfallentschädigungen wegen Leistungsverzugs
  • Beratung im Hinblick auf Vertragskündigungen nebst Kündigungsfolgen
Anwaltsleistungen für Architekten und Ingenieure
  • Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen mit dem Bauherrn
  • Durchsetzen von Honorarforderungen nach HOAI, insbesondere bei Mindestsatzunterschreitung und Planernachträgen
  • Rechtliche Unterstützung bei der Leistungsphase 8 (Objekt- / Bauüberwachung) durch Formulieren von Mängelrügen, Fristsetzungen, Nachtragsvereinbarungen, Abnahmeprotokollen, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche etc.
  • Beratung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauzeitverlängerungen
  • Geltendmachung von Sicherheiten gemäß § 648a BGB a.F. bzw. [ab 01.01.2018] nach § 650f BGB n.F.) und auf Eintragung von Sicherungshypotheken (§ 648 BGB a.F. bzw. § 650e BGB n.F. [ab 01.01.2018])
  • Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) durch Bauherren
  • Abwehr von Haftungsansprüchen des Bauherrn wegen Planungsfehlern, fehlerhafter Bauüberwachung und Bausummenüberschreitung
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Berufshaftpflichtversicherung
  • Beratung bei Vertragskündigungen und Kündigungsfolgen