Kompetenzen

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich meine Mandanten bei privat­rechtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken, der Planung, dem Bau sowie dem Umbau von Immobilien. Darüber hinaus unterstütze ich Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen im Mietrecht.

Kerngebiete meiner Tätigkeit

  • Privates Baurecht 

    Bauverträge nach BGB und VOB/B mit Bauunternehmen, Rechtsfragen zu Werklohn und Nachtragsvergütung, Bauzeitverlängerungen und Baumängeln

  • Architektenrecht 

    Verträge mit Architekten und Ingenieuren, Rechtsfragen insb. zur Haftung für Planungsmängel und Fehler bei der Bauüberwachung

  • Bauträgerrecht 

    Verträge zum Grundstückskauf mit Hausbau, Rechtsfragen zur Vergütung nach Ratenplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), zu Sonderwünschen, verspäteter Fertigstellung sowie Baumängeln

Weitere Schwerpunkte

    Grundstücksrecht

    Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Nachbarrecht

    Mietrecht

    Wohnraum- und Gewerberaummietverträge, Rechtsfragen zu Mieterhöhung, Kündigung und Aufhebung von Mietverträgen

Ich bin in der außergerichtlichen und prozessualen Beratung und Vertretung vor allem von mittelständischen Bauunternehmen und Auftraggebern, insbesondere auch bei großen Bauprojekten erfahren. Bei der Vorbereitung, Durchsetzung oder Abwehr von Bauzeit­verlängerungs­ansprüchen sowie der oft schwierigen Abrechnung umfangreicher (gekündigter) Bauverträge arbeite ich mit baubetrieblichen Sachverständigen zusammen.
Dr. Egmont NeubauerMehr erfahren

Ich unterstütze meine Mandanten bundesweit bei der Abwehr von Forderungen „nach oben“ und der Durchsetzung von Ansprüchen „nach unten“. Dies geschieht bereits präventiv bei der Vertragsgestaltung, während der Bauphase und – soweit erforderlich – im gerichtlichen Verfahren. In Rechtsstreitigkeiten (einschließlich einstweiliger Verfügungsverfahren) und selbständigen Beweisverfahren vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten. Gerne unterstütze und begleite ich meine Mandanten auch in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung und einer Mediation.

Typische Leistungen

Anwaltsleistungen für Bauunternehmen

  • Prüfung der vom Auftraggeber / Bauherrn vorgelegten Bauverträge nebst Unterstützung bei der Verhandlung von Verträgen
  • Gestaltung von Verträgen, Verhandlungsprotokollen und Abnahmeprotokollen mit Nachunternehmern
  • Durchsetzen von Vergütungsansprüchen aus Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
  • Verhandeln und durchsetzen von technischen Nachträgen sowie Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen
  • Beratung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von zeitlichen und finanziellen Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung (auch in Zusammenarbeit mit baubetrieblichen Sachverständigen)
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und Sicherungshypothek (§ 650e BGB)
  • Prüfen und ggf. Abwehr von Sicherheitseinbehalten, Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften des Auftraggebers
  • Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
  • Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsstrafen und Leistungsverzug durch Auftraggeber 
  • Unterstützung beim „Durchreichen“ von Mängel- und Verzugsansprüchen des Auftraggebers an Nachunternehmer und Baustofflieferanten
  • Vorbereitung rechtswirksamer Vertragskündigungen und Beratung bei der Abrechnung nach einer Kündigung durch den Auftraggeber

Anwaltsleistungen für Bauherren 

  • Privatrechtliche Beratung beim Grundstückserwerb (z.B. Prüfung von notariellen Kaufverträgen und Bauträgerverträgen) bzw. beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
  • Erstellen von Bauverträgen mit Generalunternehmern, Generalübernehmern und sonstigen Bauunternehmen
  • Gestaltung von Verträgen mit Architekten, Statikern und Fachingenieuren
  • Rechtliche Beratung und Vertretung bei der Abnahme sowie bei der Geltendmachung von Planungsfehlern, Baumängeln und fehlerhafter Bauüberwachung gegen Architekten, Statiker, Fachingenieure und Bauunternehmen
  • Geltendmachung von Forderungen aus Bausummenüberschreitung gegen Architekten
  • Durchsetzen von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatz aufgrund Mängeln oder Leistungsverzug gegen Bürgen (Banken und Versicherungen) sowie gegen Haftpflichtversicherungen
  • Beratung im Hinblick auf Vertragskündigungen und Kündigungsfolgen
  • Abwehr von Nachträgen (Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen, Zusatzleistungen, Leistungsänderungen, Bauzeitverlängerungsansprüchen)
  • Abwehr von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und Sicherungshypothek (§ 650e BGB)
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Mängelrechten und Bausicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)

Anwaltsleistungen für Architekten und Ingenieure 

  • Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen mit dem Bauherrn
  • Erstellen bzw. prüfen von Bauverträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmen
  • Rechtliche Unterstützung bei der Leistungsphase 8 (Objekt- / Bauüberwachung) durch Formulieren von Mängelrügen, Fristsetzungen, Nachtragsvereinbarungen, Abnahmeprotokollen, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche etc.
  • Beratung bei Vertragskündigungen und Kündigungsfolgen
  • Geltendmachung von Sicherheiten gemäß § 650f BGB und auf Eintragung von Sicherungshypotheken (§ 650e BGB)
  • Geltendmachung von Forderungen aus Bausummenüberschreitung gegen Architekten
  • Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) durch Bauherren
  • Abwehr von Haftungsansprüchen des Bauherrn wegen Planungsfehlern, fehlerhafter Bauüberwachung und Bausummenüberschreitung

Haben Sie noch weitere Fragen?