Kerngebiete meiner Tätigkeit
Privates Baurecht
Bauverträge nach BGB und VOB/B mit Bauunternehmen, Rechtsfragen zu Werklohn und Nachtragsvergütung, Bauzeitverlängerungen und Baumängeln
Architektenrecht
Verträge mit Architekten und Ingenieuren, Rechtsfragen insb. zur Haftung für Planungsmängel und Fehler bei der Bauüberwachung
Bauträgerrecht
Verträge zum Grundstückskauf mit Hausbau, Rechtsfragen zur Vergütung nach Ratenplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), zu Sonderwünschen, verspäteter Fertigstellung sowie Baumängeln
Weitere Schwerpunkte
Grundstücksrecht
Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Nachbarrecht
Mietrecht
Wohnraum- und Gewerberaummietverträge, Rechtsfragen zu Mieterhöhung, Kündigung und Aufhebung von Mietverträgen
Ich unterstütze meine Mandanten bundesweit bei der Abwehr von Forderungen „nach oben“ und der Durchsetzung von Ansprüchen „nach unten“. Dies geschieht bereits präventiv bei der Vertragsgestaltung, während der Bauphase und – soweit erforderlich – im gerichtlichen Verfahren. In Rechtsstreitigkeiten (einschließlich einstweiliger Verfügungsverfahren) und selbständigen Beweisverfahren vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten. Gerne unterstütze und begleite ich meine Mandanten auch in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung und einer Mediation.
Typische Leistungen
Anwaltsleistungen für Bauunternehmen
Bauverträge
- Prüfung der vom Auftraggeber / Bauherrn vorgelegten Bauverträge nebst Unterstützung bei der Verhandlung von Verträgen
- Gestaltung von Verträgen, Verhandlungsprotokollen und Abnahmeprotokollen mit Nachunternehmern
Hauptvertragsvergütung und Nachträge
- Durchsetzen von Vergütungsansprüchen aus Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
- Verhandeln und durchsetzen von technischen Nachträgen sowie Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen
- Beratung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von zeitlichen und finanziellen Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung (auch in Zusammenarbeit mit baubetrieblichen Sachverständigen)
Sicherheiten
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und Sicherungshypothek (§ 650e BGB)
- Prüfen und ggf. Abwehr von Sicherheitseinbehalten, Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften des Auftraggebers
Mängel, Leistungsverzug und Vertragskündigung
- Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
- Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsstrafen und Leistungsverzug durch Auftraggeber
- Unterstützung beim „Durchreichen“ von Mängel- und Verzugsansprüchen des Auftraggebers an Nachunternehmer und Baustofflieferanten
- Vorbereitung rechtswirksamer Vertragskündigungen und Beratung bei der Abrechnung nach einer Kündigung durch den Auftraggeber
Anwaltsleistungen für Bauherren
Vertragsgestaltung
- Privatrechtliche Beratung beim Grundstückserwerb (z.B. Prüfung von notariellen Kaufverträgen und Bauträgerverträgen) bzw. beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
- Erstellen von Bauverträgen mit Generalunternehmern, Generalübernehmern und sonstigen Bauunternehmen
- Gestaltung von Verträgen mit Architekten, Statikern und Fachingenieuren
Abnahme und Leistungsstörungen
- Rechtliche Beratung und Vertretung bei der Abnahme sowie bei der Geltendmachung von Planungsfehlern, Baumängeln und fehlerhafter Bauüberwachung gegen Architekten, Statiker, Fachingenieure und Bauunternehmen
- Geltendmachung von Forderungen aus Bausummenüberschreitung gegen Architekten
- Durchsetzen von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatz aufgrund Mängeln oder Leistungsverzug gegen Bürgen (Banken und Versicherungen) sowie gegen Haftpflichtversicherungen
- Beratung im Hinblick auf Vertragskündigungen und Kündigungsfolgen
Mehrkosten und Sicherheiten
- Abwehr von Nachträgen (Preisanpassungen wegen Mehr- oder Mindermengen, Zusatzleistungen, Leistungsänderungen, Bauzeitverlängerungsansprüchen)
- Abwehr von Ansprüchen auf Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und Sicherungshypothek (§ 650e BGB)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Mängelrechten und Bausicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
Anwaltsleistungen für Architekten und Ingenieure
Verträge und Unterstützung bei Architektenleistungen für Bauherren
- Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen mit dem Bauherrn
- Erstellen bzw. prüfen von Bauverträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmen
- Rechtliche Unterstützung bei der Leistungsphase 8 (Objekt- / Bauüberwachung) durch Formulieren von Mängelrügen, Fristsetzungen, Nachtragsvereinbarungen, Abnahmeprotokollen, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche etc.
- Beratung bei Vertragskündigungen und Kündigungsfolgen
Sicherheiten, Architektenhaftung und Leistungsstörungen
- Geltendmachung von Sicherheiten gemäß § 650f BGB und auf Eintragung von Sicherungshypotheken (§ 650e BGB)
- Geltendmachung von Forderungen aus Bausummenüberschreitung gegen Architekten
- Rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Mängelansprüchen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten (Zahlungseinbehalte, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) durch Bauherren
- Abwehr von Haftungsansprüchen des Bauherrn wegen Planungsfehlern, fehlerhafter Bauüberwachung und Bausummenüberschreitung